Allgemeine Geschäftsbedingungen
Physiotherapeutische Behandlung
Überweisung/Ärztliche Verordnung
Um die rechtliche Grundlage für die Behandlung zu schaffen, benötigen Sie eine bewilligte ärztliche Verordnung/Überweisung. Ihr Hausarzt oder jeweilige Facharzt ist zur Ausstellung berechtigt.
Die Verordnung beinhaltet neben den Kontaktdaten und der Sozialversicherungsnummer, die Diagnose, die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten.
Leistungen im Sinne der Prävention und Gesundheitserziehung bedürfen keiner ärztlichen Verordnung. Dies erlischt wenn Sie an abklärungswürdigen Symptomen (Schmerzen, Entzündungszeichen, etc.) welche einer ärztlichen Abklärung bedingen und uns umgehend mitzuteilen sind.
Befunde
Alle Befunde, die Sie zur Erstaufnahme mitbringen (Arztbriefe, Befunde aus bildgebenden Verfahren, etc.) unterstützen uns in der physiotherapeutischen Diagnostik. Bringen Sie diese zur ersten Behandlungseinheit in die Praxis am Markt mit.
Behandlungskosten und Kostenrückerstattung
Die Kosten der Behandlung ergeben sich durch die ärztlich verordneten Behandlungen in Anzahl und Dauer und werden mit Ihnen im Zuge des Erstaufnahmegesprächs besprochen. Die Praxis am Markt als Wahlpraxis hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Vgl. dem Behandlungsablauf beim Wahlarzt wird der Rechnungsbetrag der Honorarnote im Zuge der Behandlung bezahlt. Die Honorarnote (mit Stempel und Unterschrift des Therapeuten), die Zahlungsbestätigung dieser und die bewilligte Überweisung reichen Sie bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung ein.
Wir beraten Sie diesbezüglich im Aufnahmegespräch. Eine exakte Information der tarifmäßigen Rückvergütung können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungs- bzw. Kassenträger einholen.
Die Kostenaufstellung ist ebenso im Anhang, mit der aktuellsten Honorartabelle der Leistungen in der Praxis am Markt, ersichtlich.
Wir bitten Sie, Ihm Zuge dieses Punktes, Therapieabsagen so früh wie möglich, spätestens 24h vor Therapiebeginn, bekannt zu geben. Unentschuldigtes Fernbleiben geplanter Therapieeinheiten können von uns in voller Höhe des für die Einheit fälligen Honorars in Rechnung gestellt werden, wir bitten um Ihr Verständnis.
Am Ende der Therapieserie wird von Ihrem behandelnden Physiotherapeuten die Honorarnote mitgegeben. Diese wird mittels online-Zahlung oder per Erlagschein beglichen. Sollte es zu einem Verzug der Zahlung kommen, behalten wir uns das Recht vor Mahnspesen in der Höhe von €5,- für die erste und €10.- für die zweite Mahnung in Rechnung zu stellen.
Chefärztliche Bewilligung
Wie im vorigen Absatz ersichtlich werden die Behandlungskosten vom Sozialversicherungsträger teilweise übernommen. Die Bewilligung ist dazu jedenfalls für alle Patienten und Patientinnen der SVS (GW/LW) erforderlich. Wir leisten dazu Hilfestellung sollten Unklarheiten bestehen. Die gängigen Wege zur Bewilligung laufen über Fax oder per Mail an den jeweiligen Kassenträger, abrufbar auf den jeweiligen Homepages.
Therapie in der Praxis am Markt
Physiotherapie
Wir versuchen die Wartezeit auf den Behandlungsbeginn so kurz wie möglich zu halten und stehen Ihnen von Behandlungsbeginn bis zum Therapieabschluss zur Verfügung. Es gibt keine unvorhersehbaren Wechsel zwischen den Therapeuten.
Im Behandlungspaket der Therapie miteinbezogen sind sämtliche administrativen Erledigungen zur Terminvergabe, sowie die Vor- und Nachbereitung (Dokumentation und Archivierung) des therapeutischen Proszesses währen der Behandlungszeit.
Nicht miteinbezogen sind etwaige Stellungnahmen zu bestimmten Zwecken (Arbeitgeber, Zusatzversicherung etc.), deutlich erhöhter Materialaufwand, Tapes/Therapiemittel die gesondert angeschafft werden müssen und können demnach in Rechnung gestellt werden. Eine Aufklärung vorab diesbezüglich erfolgt individuell.
Verschwiegenheitspflicht
Bezüglich Ihrer Behandlung, Befunde und dem gesamten therapeutischen Prozess unterliegen wir der absoluten Schweigepflicht.
Jede Weitergabe von Information wird in Rücksprache mit Ihnen erfolgen und nur zum Zwecke der Steigerung des Behandlungserfolgs (z.B. weiterführende Abklärungen/Diagnostiken) erfolgen. Nach dem MTD-Gesetz der gehobenen medizinisch-technischen Berufe kann eine Rücksprache mit dem zuweisenden Arzt erfolgen, wird aber ebenso in Rücksprache mit Ihnen getätigt.
Dokumentation
Der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum zur Aufbewahrung Ihrer Behandlungsdokumentation beträgt zehn Jahre. Als Physiotherapeuten sind wir gesetzlich zur Dokumentation des Behandlungsverlaufs verpflichtet und dieser Akt steht in unserem Eigentum. Auf Verlangen wird Ihnen diese Dokumentation unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ausgehändigt.
Datenschutz- Grundverordnung
Alle Vorgaben der DSG-VO werden im Zuge der Aufnahme der Behandlung, sowie des Web-Auftrittes der Praxis am Markt eingehalten. Eine detaillierte Fassung diesbezüglich entnehmen Sie auf der Homepage unter dem Link Impressum. Die Rechtsgrundlage obliegt ebenso dem MTD-Gesetz für Physiotherapeuten. Sorgfalt für Ihre sensiblen Daten wird gesetzeskonform gewahrt.
Behandlung
Individualisierte Behandlungsform, Vertrauen und bestmögliche Kommunikation ebnen den Weg zu einer erfolgreichen Therapie, in der der Ihre Ziele mit den Zielen des behandelnden Therapeuten in Einklang gebracht werden. Die Diagnostik als höchstes Gut, beiderseits ehrliche Kommunikation und Ihre Mitarbeit als Patient sind die Grundpfeiler des Therapieprozesses. Sollten Beschwerden sich unerwartet verschlechtern, zögern Sie nicht uns das mitzuteilen. Wir teilen Ihnen unverzüglich neue (Abklärungs-)Optionen mit.
Unsere Anamnese, die Untersuchungen und die Auswahl der Übungen unterstützen Sie im Heilungsverlauf um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unser Belastungsmangement gibt Ihnen den Rahmen für „richtige“ und „falsche“ Belastungen im Alltag vor. Beiderseitiges Vertrauen ist damit erklärt.
Unsere Aufgabe ist es Ihnen lösbare und verständliche Anleitungen zu geben. Klare Kommunikation ist das Resultat daraus.
Die ärztliche Verordnung gibt den Rahmen der Behandlung vor. Dies gilt in beide Richtungen. Das bedeutet, wenn eine Behandlungsfortsetzung notwendig sein sollte, benötigen Sie eine neue, wiederum (für den Krankenversicherungsträger) bewilligte ärztliche Verordnung, um die Kostenrückersttattung zu gewährleisten.
Ebenso kann, aus verschiedensten Gründen (Diskrepanz des erreichbaren Therapieerfolgs, fehlende Therapieindikation, Änderung des Fachgebietes, Zahlungsmodalitäten werden nicht eingehalten, etc.), die Behandlung, ohne den vollen Rahmen der bewilligten Behandlungsanzahl ausgeschöpft zu haben, beendet werden.
All dies passiert, wie beschrieben, nicht ohne Grund und wird mit klarer Kommunikation mit Ihnen als Patient von statten gehen.
In der Norm endet der Therapieverlauf im Einvernehmen, nach Erreichen der beiderseitigen Therapieziele, und einem klaren Übungsprogramm im Sinne der sekundären Prävention.
Jedenfalls, bei vorzeitiger Beendigung, werden nur jene Behandlungseinheiten verrechnet, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Wir freuen uns, neben unseren klaren Richtlinien der AGB, Sie in der ambulanten Rehabilitation Ihrer Verletzungen/Schmerzzustände, sowie vor allem proaktiv, bevor solche entstehen mit größter Hingabe und Vertrauen unterstützen zu dürfen.
Ihre
Praxis am Markt
Physiotherapie und Sport
Hannes Steinwender
Rudi Sandriesser
Am Rathausplatz 2/3
A-9800 Spittal an der Drau
Anhang: Preisliste Praxis am Markt
Stand: 09.2024
Therapieform/Dauer |
Preis |
Physiotherapie 30min |
55€ |
Physiotherapie 45min |
78€ |
Lymphdrainage/Heilmassage, PT 30min |
55€ |
Lymphdrainage/Heilmassage, PT 45min |
78€ |
Lymphdrainage/Heilmassage, PT 60min |
104€ |
Ultraschalltherapie 20min |
38€ |
Funktionelles Screening und Trainingsplanung 90min |
160€ |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Physiotherapeutische Behandlung
Überweisung/Ärztliche Verordnung
Um die rechtliche Grundlage für die Behandlung zu schaffen, benötigen Sie eine bewilligte ärztliche Verordnung/Überweisung. Ihr Hausarzt oder jeweilige Facharzt ist zur Ausstellung berechtigt.
Die Verordnung beinhaltet neben den Kontaktdaten und der Sozialversicherungsnummer, die Diagnose, die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten.
Leistungen im Sinne der Prävention und Gesundheitserziehung bedürfen keiner ärztlichen Verordnung. Dies erlischt wenn Sie an abklärungswürdigen Symptomen (Schmerzen, Entzündungszeichen, etc.) welche einer ärztlichen Abklärung bedingen und uns umgehend mitzuteilen sind.
Befunde
Alle Befunde, die Sie zur Erstaufnahme mitbringen (Arztbriefe, Befunde aus bildgebenden Verfahren, etc.) unterstützen uns in der physiotherapeutischen Diagnostik. Bringen Sie diese zur ersten Behandlungseinheit in die Praxis am Markt mit.
Behandlungskosten und Kostenrückerstattung
Die Kosten der Behandlung ergeben sich durch die ärztlich verordneten Behandlungen in Anzahl und Dauer und werden mit Ihnen im Zuge des Erstaufnahmegesprächs besprochen. Die Praxis am Markt als Wahlpraxis hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Vgl. dem Behandlungsablauf beim Wahlarzt wird der Rechnungsbetrag der Honorarnote im Zuge der Behandlung bezahlt. Die Honorarnote (mit Stempel und Unterschrift des Therapeuten), die Zahlungsbestätigung dieser und die bewilligte Überweisung reichen Sie bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung ein.
Wir beraten Sie diesbezüglich im Aufnahmegespräch. Eine exakte Information der tarifmäßigen Rückvergütung können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungs- bzw. Kassenträger einholen.
Die Kostenaufstellung ist ebenso im Anhang, mit der aktuellsten Honorartabelle der Leistungen in der Praxis am Markt, ersichtlich.
Wir bitten Sie, Ihm Zuge dieses Punktes, Therapieabsagen so früh wie möglich, spätestens 24h vor Therapiebeginn, bekannt zu geben. Unentschuldigtes Fernbleiben geplanter Therapieeinheiten können von uns in voller Höhe des für die Einheit fälligen Honorars in Rechnung gestellt werden, wir bitten um Ihr Verständnis.
Am Ende der Therapieserie wird von Ihrem behandelnden Physiotherapeuten die Honorarnote mitgegeben. Diese wird mittels online-Zahlung oder per Erlagschein beglichen. Sollte es zu einem Verzug der Zahlung kommen, behalten wir uns das Recht vor Mahnspesen in der Höhe von €5,- für die erste und €10.- für die zweite Mahnung in Rechnung zu stellen.
Chefärztliche Bewilligung
Wie im vorigen Absatz ersichtlich werden die Behandlungskosten vom Sozialversicherungsträger teilweise übernommen. Die Bewilligung ist dazu jedenfalls für alle Patienten und Patientinnen der SVS (GW/LW) erforderlich. Wir leisten dazu Hilfestellung sollten Unklarheiten bestehen. Die gängigen Wege zur Bewilligung laufen über Fax oder per Mail an den jeweiligen Kassenträger, abrufbar auf den jeweiligen Homepages.
Therapie in der Praxis am Markt
Physiotherapie
Wir versuchen die Wartezeit auf den Behandlungsbeginn so kurz wie möglich zu halten und stehen Ihnen von Behandlungsbeginn bis zum Therapieabschluss zur Verfügung. Es gibt keine unvorhersehbaren Wechsel zwischen den Therapeuten.
Im Behandlungspaket der Therapie miteinbezogen sind sämtliche administrativen Erledigungen zur Terminvergabe, sowie die Vor- und Nachbereitung (Dokumentation und Archivierung) des therapeutischen Proszesses währen der Behandlungszeit.
Nicht miteinbezogen sind etwaige Stellungnahmen zu bestimmten Zwecken (Arbeitgeber, Zusatzversicherung etc.), deutlich erhöhter Materialaufwand, Tapes/Therapiemittel die gesondert angeschafft werden müssen und können demnach in Rechnung gestellt werden. Eine Aufklärung vorab diesbezüglich erfolgt individuell.
Verschwiegenheitspflicht
Bezüglich Ihrer Behandlung, Befunde und dem gesamten therapeutischen Prozess unterliegen wir der absoluten Schweigepflicht.
Jede Weitergabe von Information wird in Rücksprache mit Ihnen erfolgen und nur zum Zwecke der Steigerung des Behandlungserfolgs (z.B. weiterführende Abklärungen/Diagnostiken) erfolgen. Nach dem MTD-Gesetz der gehobenen medizinisch-technischen Berufe kann eine Rücksprache mit dem zuweisenden Arzt erfolgen, wird aber ebenso in Rücksprache mit Ihnen getätigt.
Dokumentation
Der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum zur Aufbewahrung Ihrer Behandlungsdokumentation beträgt zehn Jahre. Als Physiotherapeuten sind wir gesetzlich zur Dokumentation des Behandlungsverlaufs verpflichtet und dieser Akt steht in unserem Eigentum. Auf Verlangen wird Ihnen diese Dokumentation unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ausgehändigt.
Datenschutz- Grundverordnung
Alle Vorgaben der DSG-VO werden im Zuge der Aufnahme der Behandlung, sowie des Web-Auftrittes der Praxis am Markt eingehalten. Eine detaillierte Fassung diesbezüglich entnehmen Sie auf der Homepage unter dem Link Impressum. Die Rechtsgrundlage obliegt ebenso dem MTD-Gesetz für Physiotherapeuten. Sorgfalt für Ihre sensiblen Daten wird gesetzeskonform gewahrt.
Behandlung
Individualisierte Behandlungsform, Vertrauen und bestmögliche Kommunikation ebnen den Weg zu einer erfolgreichen Therapie, in der der Ihre Ziele mit den Zielen des behandelnden Therapeuten in Einklang gebracht werden. Die Diagnostik als höchstes Gut, beiderseits ehrliche Kommunikation und Ihre Mitarbeit als Patient sind die Grundpfeiler des Therapieprozesses. Sollten Beschwerden sich unerwartet verschlechtern, zögern Sie nicht uns das mitzuteilen. Wir teilen Ihnen unverzüglich neue (Abklärungs-)Optionen mit.
Unsere Anamnese, die Untersuchungen und die Auswahl der Übungen unterstützen Sie im Heilungsverlauf um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unser Belastungsmangement gibt Ihnen den Rahmen für „richtige“ und „falsche“ Belastungen im Alltag vor. Beiderseitiges Vertrauen ist damit erklärt.
Unsere Aufgabe ist es Ihnen lösbare und verständliche Anleitungen zu geben. Klare Kommunikation ist das Resultat daraus.
Die ärztliche Verordnung gibt den Rahmen der Behandlung vor. Dies gilt in beide Richtungen. Das bedeutet, wenn eine Behandlungsfortsetzung notwendig sein sollte, benötigen Sie eine neue, wiederum (für den Krankenversicherungsträger) bewilligte ärztliche Verordnung, um die Kostenrückersttattung zu gewährleisten.
Ebenso kann, aus verschiedensten Gründen (Diskrepanz des erreichbaren Therapieerfolgs, fehlende Therapieindikation, Änderung des Fachgebietes, Zahlungsmodalitäten werden nicht eingehalten, etc.), die Behandlung, ohne den vollen Rahmen der bewilligten Behandlungsanzahl ausgeschöpft zu haben, beendet werden.
All dies passiert, wie beschrieben, nicht ohne Grund und wird mit klarer Kommunikation mit Ihnen als Patient von statten gehen.
In der Norm endet der Therapieverlauf im Einvernehmen, nach Erreichen der beiderseitigen Therapieziele, und einem klaren Übungsprogramm im Sinne der sekundären Prävention.
Jedenfalls, bei vorzeitiger Beendigung, werden nur jene Behandlungseinheiten verrechnet, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Wir freuen uns, neben unseren klaren Richtlinien der AGB, Sie in der ambulanten Rehabilitation Ihrer Verletzungen/Schmerzzustände, sowie vor allem proaktiv, bevor solche entstehen mit größter Hingabe und Vertrauen unterstützen zu dürfen.
Ihre
Praxis am Markt
Physiotherapie und Sport
Hannes Steinwender
Rudi Sandriesser
Am Rathausplatz 2/3
A-9800 Spittal an der Drau
Anhang: Preisliste Praxis am Markt
Stand: 09.2024
Therapieform/Dauer |
Preis |
Physiotherapie 30min |
55€ |
Physiotherapie 45min |
78€ |
Lymphdrainage/Heilmassage, PT 30min |
55€ |
Lymphdrainage/Heilmassage, PT 45min |
78€ |
Lymphdrainage/Heilmassage, PT 60min |
104€ |
Ultraschalltherapie 20min |
38€ |
Funktionelles Screening und Trainingsplanung 90min |
160€ |
Praxis am Markt
Therapie & Sport
Am Rathausplatz 2
9800 Spittal an der Drau
+43 660 38 34 303